Wer benötigt eine Berufshaftpflicht IT?

Die Versicherungsgesellschaften lernen gerade, das Risiko im Bereich IT richtig einzuschätzen. Sie grenzen daher die Haftpflichtversicherung für die IT-Fachleute auf bestimmte Bereiche ein. Dazu gehören die Softwareherstellung – und -entwicklung, Hardwareinstallation, Softwarehandel und -implementierung, IT-Organisation und -schulung, Netzwerkplanung und -organisation, der Betrieb von Rechenzentren, das Webdesign, die Datenverarbeitung, Beratungsleistungen und Hosting. Unumgänglich erscheint die Versicherung für Programmierer, Consultants, Hosting-Anbieter, Softwarehäuser und SAP Berater. Vermutlich werden auch Anbieter von SEO-Dienstleistungen und Webdesigner auf die Versicherung verstärkt zurückgreifen.

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In allen Bereichen werden typische Fehler und Risiken versichert. Versicherer unterscheiden aus ihrer Sicht: -Implementierungsfehler -Beratungsfehler -Gewinnausfall beim Kunden -Wiederherstellung von Daten -Angriffe durch Schadsoftware (Viren, Würmer, Trojaner) -Markenrechtsverletzungen -Programmierfehler Zu den Besonderheiten des Schutzes durch eine Berufshaftpflicht IT gehören Fragen nach dem Geltungsbereich der Tätigkeit des Versicherungsnehmers. Vorrangig und preiswert werden Freelancer und Unternehmen versichert, die rund 90 Prozent ihres Umsatzes in der EU und der Schweiz abwickeln, da besonders in den USA und Kanada eine andere Gesetzeslage herrscht. Auch der Jahresnettoumsatz spielt beim Versicherungsschutz eine Rolle, hier werden Grenzen zwischen 400.000 bis 500.000 Euro gezogen. Wer mehr umsetzt und/oder mehr als 40 Prozent seiner Aufträge an Subunternehmer vergibt, benötigt einen Spezial-Versicherungsschutz. Des Weiteren wird unterschieden, ob der Versicherungsnehmer überwiegend oder eher nachrangig im Bereich des Webdesigns beschäftigt ist (mehr als 10 Prozent), auch hier muss der Versicherungsschutz gesondert behandelt werden. Die akademische Ausbildung und die Einsatzbereiche sind ebenso bedeutsam für die Tarifierung der Police.

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