Die Rürup Rente wurde im Jahr 2005, als sogenannte Basisrente eingeführt und ist besonders für Personen mit hoher steuerlicher Belastung interessant und wird deshalb insbesondere Selbständigen empfohlen. Wer sich für den Abschluss eines Rürup-Rentenvertrages entschließt, kann jährlich einen Höchstbetrag von 20 000,- Euro steuerlich ansetzen. Allerdings hat das Bundesfinanzministerium beschlossen, dass zu Beginn nur 60% dieser 20.000,- Euro steuerlich geltend gemacht werden können und dass dieser Betrag jährlich um 2% steigt und bis zum Jahr 2025 auf 100% anzusetzen ist. Wie bereits erwähnt, lohnt sich der Abschluss eines Rürup-Rentenvertrages besonders für Selbständige, mit hoher steuerlicher Belastung.
Da es aber sehr viele verschiedene Anbieter für Rürup-Rentenversicherungen am Markt gibt, ist es ratsam, sich eingehend mit der Thematik zu befassen und einen Anbieter zu ermitteln, der eine langfristig hohe Rendite erzielt. Die Vorteile der Rürup-Rente liegen klar auf der Hand und bestehen zum Einen in der Unpfändbarkeit der Rente. Das bedeutet nämlich, dass Selbständigen ihre Rente erhalten bleibt, selbst wenn sie eines Tages mit ihrer Firma in Schieflage geraten sollten. Andererseits bestehen die Vorteile der Rürup-Rente in den hohen steuerlichen Vergünstigungen, die die Versicherungsnehmer durch den Abschluss erhalten. Außerdem gibt es bei der Rürup Rente eine Auszahlungsgarantie, da die Beträge für den Sparer persönlich angelegt werden.
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