Im Steuerrecht kann nur ein Steuerberater helfen

Dem Thema Steuern kann leider niemand aus dem Wege gehen. Da ist es nur allzu logisch, dass alle Steuerzahler hier so viel wie möglich sparen wollen.
Wer sich damit auskennt, kann schon im Bereich der Vorsorge für eine deutliche Verringerung seiner Steuerlast sorgen. Weiterhin lassen sich Steuern in der Altersabsicherung oder der Gesundheit sparen. Wer hiervon kein Gebrauch macht, verschenkt viel Geld.
Aber leider schreibt das Gesetz noch unzählige weitere Steuern für den Privatmann als auch für Gewerbetreibende vor. In diesem Bereich ist das Steuerrecht dermaßen kompliziert und undurchschaubar, dass nur noch ein Steuerberater für Ordnung sorgen kann.

Welche Aufgaben hat ein Steuerberater?
Im Deutschen System lauern unzählige Steuern auf eine Bearbeitung. Dazu gehören: Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Vermögenssteuer, Lohnsteuer, Körperschaftssteuer, Schenkungssteuer, sowie viele weitere Steuern. Dabei geht es nicht nur um die Begleichung der einzelnen Steuern, sondern auch um eine Steuerersparnis. Der Berater erkennt an den Unterlagen seines Klienten den Umfang und Ausmaß des Betriebes. Hier gilt es für den Steuerberater, Steuersparprogramme auszuarbeiten, um dem Klienten die Steuerlast zu minimieren. Wer Steuern bezahlt, hat auch Belastungen, welche sich zum Teil absetzen lassen.
Das fängt schon bei der Mehrwertsteuer für einen Gewerbetreibenden an.
Steuerfachberater sind die rechte Hand des Klienten bei der Hilfestellung von Steuerangelegenheiten vor dem Finanzamt, sowie finanzgerichtlichen Prozessen. Die Tätigkeit besteht hauptsächlich in der vorausschauenden Beratung einer optimalen Steuergestaltung.
Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Führung der Buchhaltung, Lohn -und Gehaltsabrechnung, Jahresabschlüsse als auch eine Einnahmeüberschussrechnung.

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